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Möchtest du Feuerwerk vor Silvester abholen, um es frühzeitig bereitzustellen oder selbst zu verkaufen? Kein Problem!
Als gewerblicher Kunde kannst du das ganze Jahr über Feuerwerk der Kategorien 1 & 2 online bestellen und nach Terminvereinbarung abholen. Zudem gibt es mehrere Gelegenheiten im Jahr, um deine Bestellung in unserem Showroom zusammenzustellen, vor Ort bar oder per Karte zu bezahlen und direkt mitzunehmen.
✔ Feuerwerk darf nicht ohne Genehmigung vor Silvester abgebrannt werden, es sei denn, du besitzt eine Pyrotechniker-Lizenz gemäß §7 oder §27 SprengG. Jeder kann an Silvester ohne Genehmigung Feuerwerk abbrennen.
✔ Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Vereine gelten nicht als Händler und können daher vor dem 29. Dezember kein Feuerwerk erwerben.
✔ Welche Art von Unternehmen du führst, spielt keine Rolle, solange du die gewerblichen Anforderungen erfüllst.
✔ Falls du Feuerwerk weiterverkaufen möchtest, musst du den Handel gemäß Artikel 14 des Sprengstoffgesetzes anmelden. Dies muss mindestens 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
✔ Kostenlose Anzeige gemäß SprengG: Verkauf nur an andere Händler oder Personen mit einer Feuerwerkserlaubnis gemäß §7 oder §27 SprengG.
1. Bestellung aufgeben
2. Verifizierung deiner Unternehmenslizenz
3. Abholung deines Feuerwerks
Vuurwerk Langenberg GmbH – Dein Partner für gewerbliches Feuerwerk!
Kontakt für Händler: [email protected]
Website: www.vuurwerklangenberg.nl